Die Tierärztliche Gebührenordnung (GOT) ist gesetzlich geregelt und für alle Tierärzte verbindlich!

Link: https://www.bundestieraerztekammer.de/d.php?id=5635

Sie stellt die Grundlage zur Berechnung unserer tierärztlichen Leistungen dar.

Im August 2017 wurde die überarbeitete GOT herausgegeben und erlangte damit Gültigkeit. Die seit 2008 unveränderten Gebühren wurden aktualisiert und dadurch dem aktuellen Preisniveau angeglichen. Die Gebühren für tierärztliche Leistungen wurden zum 14. Februar 2020 um eine sog. „Notdienstgebühr“ ergänzt.

Ich informiere Sie gerne vor Beginn jeder Behandlung über die zu erwartenden Kosten.

Die Rechnungen werden in Zusammenarbeit mit der Tierärztlichen Verrechnungsstelle Münster erstellt.